Ehrenordnung
a. Als Ehrenmitglied
Als Ehrenmitglied wird ein Mitglied ernannt, das 50 Jahre Mitglied des Vereins ist.
Diese Ehrung kann auch ein Mitglied erhalten, welches sich durch besondere Leistungen gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern verdient gemacht hat.
b. Als Ehrenvorsitzende
Als Ehrenvorsitzender wird ein Mitglied ernannt, wenn er mindestens 20 Jahre dem Vorstand angehört hat und/oder sich durch besondere Leistungen und Leidenschaft dem Verein, den Mitgliedern und dem Vorstand verdient gemacht hat.
Diese Ehrung darf nur vorgenommen werden, wenn das zu ehrende Mitglied nicht mehr dem erweiterten Vorstand angehört.
c. Nach Mitgliedsjahren
nach 25 Jahren Vereinsmitgliedschaft
nach 40 Jahren Vereinsmitgliedschaft
Alle Ehrungen sind in der Mitgliederversammlung vorzunehmen und finden ausdrücklich und nur dort statt. Ebenso werden sie mit einer Urkunde bekundet!
Das zu ehrende Mitglied wird gesondert eingeladen.